Zahnentfernung

Wenn ein Zahn gezogen werden muss, …

…ist das keine angenehme Nachricht. Zwar ist die Zahl der Extraktionen, wie das Fachwort heisst, in den vergangenen Jahren zurückgegangen, weil grosse Fortschritte in der Zahnerhaltung und Vorbeugung gemacht worden sind. Dennoch lässt sich eine Extraktion nicht immer vermeiden.

Sie können sich aber darauf verlassen: Ihr Zahnarzt hält die Belastung für Sie so gering wie möglich. Normalerweise verläuft der Heilungsprozess ohne Komplikationen, wenn Sie die Hinweise und Empfehlungen Ihres Zahnarztes beachten. Es kommt auch auf Sie selbst an, damit der Eingriff keine weiteren Folgen hat und die Wunde schnell verheilt.

 

Was muss Ihr Zahnarzt vorher wissen?

Informieren Sie Ihren Zahnarzt über alle Medikamente, die Sie einnehmen, insbesondere über die Einnahme blutverdünnender Mittel. Teilen Sie ihm bestehende Allgemeinerkrankungen mit. In einigen Fällen müssen besondere Vorkehrungen getroffen werden.

 

Was müssen Sie unmittelbar nach dem Eingriff beachen?

Um die Blutung zu stillen, legt der Zahnarzt einen Tupfer auf die Wunde, auf den Sie noch etwa eine halbe Stunde beissen.

Danach bitte:

– den Tag über möglichst nicht ausspucken oder den Mund ausspülen, damit sich ein Blutpropfen bilden kann, der die Wunde verschliesst.

– die Wunde nicht mit den Fingern oder der Zunge berühren, nicht daran saugen, um eine Nachbltung zu vermeiden.

 

Was ist in den 24 Stunden nach dem Eingriff wichtig?

– Verzichten Sie auf Alkohol, Kaffee und Tee sowie auf Nikotin. Diese Genussmittel verengen die Gefässe. Dadurch wird die Wunde schlechter durchblutet.

– Ferner sollten Sie Anstrengungen und Aktivitiäten vermeiden, die den Blutdruck erhöhen (Heben, Bücken, Sport, Stress, etc.).

– Beim Zähneputzen den Wundbereich aussparen.

 

Welche Konsequenzen hat die Betäubung?

– Solange die Betäubung anhält, sollten Sie kein Fahrzeug lenken, denn das Betäubungsmittel kann Ihr Reaktionsvermögen einschränken, auch wenn Sie subjektiv nicht den Eindruck haben sollten.

– Warten Sie mit dem Essen und Trinken, bis die Betäubung aufgehört hat zu wirken. Die Spritze hat den Mundbereich gefühllos gemacht. Beim Zubeissen und Kauen könnten Sie sich verletzen. Heisse Getränke können zu Verbrennungen führen.

 

Und wenn die Betäubung abgeklungen ist?

Wenn die Wirkung der Spritze nachlässt, kann der Wundbereich wehtun. Das ist eine normale Reaktion des Körpers und geht bald vorüber. ‚Notfalls‘ können Sie ein Schmerzmittel einnehmen.

 

Welche Komplikationen sind denkbar?

Blutet die Wunde nach, dürfen Sie den Mund möglichst nicht ausspülen oder heftig ausspucken und sie nicht berühren. Nehmen Sie stattdessen eine Mullbinde oder ein zusammengerolltes Stofftaschentuch als Kompresse und drücken Sie diese auf die Wunde. Wenn die Blutung zum Stillstand kommt, suchen Sie Ihren behandelnden Zahnarzt auf. Das Gleiche gilt, wenn starke Schmerzen länger als 24 Stunden anhalten oder erstmalig nach ein bis drei Tagen auftreten sowie für den Fall, dass Sie ein Taubheitsgefühl oder Geschmacksstörungen bermeken. Den Termin zur Nachkontrolle und – falls die Wunde genäht werden musste – zur Nahtentfernung sollten Sie unbedingt einhalten.

Bei operativen Eingriffen, zum Beispiel nach der Entfernung eines Weissheitszahns, sind weitere Hinweise zu berücksichtigen: Eine Schwellung des Wundbereichs kühlen Sie am besten mit einem Kältekissen. Jeweils nach etwa einer Viertelstunde legen Sie für etwa zehn Minuten eine Pause ein. Bitte keinesfalls Wärme anwenden. Verzichten sollten Sie in den nächsten Tagen auf Schwimmbad- und Saunabesuche. Vermeiden Sie auch direkte Sonnenbestrahlung. Ausserdem sollten Sie einige Tage lang nur weiche und flüssige Kost zu sich nehmen und auf Milch und Milchprodukte verzichten, weil der Eiweissfilm auf den Wundrändern den Heilungsprozess erschweren würde. Auch Kaffee und Tee hemmen die Wundheilung. Ein möglicherweise auftretender Bluterguss verschwindet nach etwa einer Woche.

 

Wer trägt die Kosten?

Die Zahnentfernung unter Verwendung allgemeiner Betäubungsmethoden wird vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

 

 

Quelle: https://www.kzvn.de/patienten/patienteninformation/broschueren.html